Das Recht auf analoges Leben soll ins Grundgesetz – mehr als 64.000 Unterzeichner*innen fordern das in einer Petition. Interessierte können sich bis 21. Mai anschließen. Im Interview erklären die Initiator*innen: Der ausufernde Digitalzwang schadet der Demokratie.
Das zugrundeliegende Bedürfnis kann ich vollkommen nachvollziehen.
Aber ich sehe zwei Probleme:
Es sollte keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft Einzelne unter ggf. beträchtlichem Ressourcenaufwand vor den technischen und zivilisatorischen Realitäten der Welt isoliert. Die Würde muss gewahrt bleiben und all die anderen Grund- und Menschenrechte. Aber es kann kein Anrecht darauf geben, dass die Welt eine andere ist als die de-facto existierende - das wäre Wunschdenken.
Alles Notwendige steht bereits im GG um ein analoges Leben im Privaten, auf der Arbeit und im gleichberechtigten Zugang z.B. zur staatlichen Leistungen führen zu können:
Wenn man ein analoges Leben leben möchte, kann man das im Rahmen der Wahrnehmung der eigenen Freiheitsrechte im Sinne der positiven Freiheit tun.
Aber im Sinne negativer Freiheit ein Leben frei von digitaler Technologie zu leben ist Gesellschaftlich nicht leistbar. Der Staat könnte z.B. nicht garantieren, dass jede Person analog eine gleichsam gute Bildung, Chancen am Arbeitsmarkt oder Zugang zu kultureller Teilhabe erhält.